Kontakt
Martin-Luther-Universität
Institut für Physik
Grundpraktikum
Telefon: +49 345 55-25551
Telefax: +49 345 55-27300
praktikum@physik.uni-halle.de
3. Etage
Von-Danckelmann-Platz 3
06120 Halle
Laborordnung
Übersicht
1. Allgemeines Verhalten
- Die Praktikanten haben sich in den Praktikumsräumen so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden!
- Die von den betreuenden Assistenten, vom Praktikumspersonal sowie die in den Versuchsanleitungen gegebenen Hinweise zur Handhabung der Geräte und Versuchsanordnungen sind unbedingt zu beachten.
- Auftretende Störungen und Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Versuche, Beschädigungen und Funktionsstörungen an Geräten und Einrichtungen sowie Unfälle sind sofort zu melden. Es ist nicht zulässig, Geräte selbst zu reparieren!
- Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Geräten und Arbeitsmaterialien können die Praktikanten zur Verantwortung gezogen werden.
- Den Praktikanten steht jeweils nur die an seinem Arbeitsplatz befindliche Ausrüstung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
- Zur Auswertung von Messergebnissen kann jeder freie Computer genutzt werden. Dazu haben sich die Praktikanten mit der Versuchsbezeichnung anzumelden und bei Beendigung der Arbeit wieder abzumelden.
- Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen.
- Essen und Trinken ist in den Praktikumsräumen nicht erlaubt. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
- Telefonieren und Musik hören ist in den Praktikumsräumen nicht erwünscht!
- Das Praktikum beginnt pünktlich zu der im Stundenplan angegebenen Zeit. Mehr als 15 Minuten nach Praktikumsbeginn können keine Versuche mehr begonnen werden.
2. Arbeiten mit elektrischen Schaltungen
- Der Auf- und Abbau elektrischer Schaltungen hat stets im spannungslosen Zustand zu erfolgen (Stromversorgungsgeräte aus, Batterien und Steckernetzteile nicht angeschlossen). Die Schaltungen sollen übersichtlich aufgebaut werden.
- Bei elektrischen Messgeräten ist auf die richtige Polung, auf die Einstellung des richtigen Messbereiches und die Verwendung der richtigen Messeingänge zu achten. (Überlastungsgefahr!)
- Elektrische Schaltungen müssen vor der Inbetriebnahme vom zuständigen Betreuer überprüft werden!
- Unter Spannung stehende Anlagen müssen ständig überwacht werden.
- Spannungsführende Teile dürfen nicht berührt werden. Gefährliche Spannungen (> 42 V) sind in jedem Fall durch Schutzvorrichtungen vor Berührung gesichert. Es ist untersagt, solche Schutzvorrichtungen außer Betrieb zu setzen!
- Bei Unfällen ist die Spannung sofort abzuschalten (Notausschalter: gelb-rote Tastschalter in jedem Raum). Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.
3. Arbeiten mit Chemikalien
- Bei der Arbeit mit Chemikalien ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Verwenden Sie Trichter zum Umfüllen und Fließpapierunterlagen beim Abwiegen von Chemikalien!
- Mit dem Versuchszubehör ausgegebene Arbeitsschutzmittel (z. B. Schutzbrille) müssen getragen werden!
- Bei Unfällen oder beim Verschütten gefährlicher Substanzen (z. B. Quecksilber) muss sofort ein Betreuer verständigt werden! Es sind keine eigenständigen Beseitigungsversuche zu unternehmen!
- Alle Chemikalien befinden sich in Gefäßen mit eindeutiger Kennzeichnung des Inhaltes. Dies ist besonders zu beachten, wenn Chemikalien nach der Verwendung in die Aufbewahrungsgefäße zurückgegossen werden müssen.
- Nach Beendigung des Versuches sind alle verwendeten Gefäße (außer Vorratsgefäßen) sorgfältig auszuspülen.
4. Arbeiten mit radioaktiven Präparaten
- Im Praktikum wird ausschließlich mit umschlossenen Präparaten unterhalb der Freigrenze laut Strahlenschutzverordnung gearbeitet. Die Strahlenbelastung während eines Versuches ist 100...1000 mal geringer als bei einer Röntgenaufnahme.
- Vermeiden Sie trotzdem jede unnötige Bestrahlung. Abstand ist der beste Strahlenschutz! Halten Sie radioaktive Präparate nicht unnötig in der Hand. Halten Sie während der Messung einen Abstand von 0.5 m zum Präparat ein.
- Es ist untersagt, die Präparate aus ihren Acrylglashüllen zu entfernen.
5. Brandschutz
- Bunsenbrenner und elektrische Heizgeräte sind so aufzustellen, dass sich keine benachbarten Gegenstände entzünden können. Offene Flammen und eingeschaltete Heizgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden!
- Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Ethanol)! Sie sind von offenen Flammen fernzuhalten.
- Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort zu melden und es sind nach Möglichkeit Löschmaßnahmen einzuleiten.
- Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher sowie über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren.