Kontakt
Prof. Dr. Reinhard Krause-Rehberg
Telefon: 0345-55-25560
Telefon: 0174-8587390
reinhard.krause-rehberg@phy...
Raum 4.36
Inst. für Physik,
von-Danckelmann-Platz 3
06120 Halle
Laborordnung
Übersicht
1. Allgemeines Verhalten
- Dem Praktikanten steht jeweils nur die an seinem Arbeitsplatz befindliche Ausrüstung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
- Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen. Haben Sie einen PC benutzt, so müssen Sie sich an diesem wieder abmelden.
- Das Essen, Trinken und Rauchen ist in den Praktikumsräumen nicht erlaubt.
- Die exzessive Benutzung von Handys ist in den Praktikumsräumen nicht erwünscht!
- Das Praktikum beginnt pünktlich zu der angegebenen Zeit.
2. Verhalten beim Arbeiten mit elektrischen Schaltungen
- Der Auf- und Abbau sowie Modifikationen elektrischer Schaltungen hat stets im spannungslosen Zustand zu erfolgen (Stromversorgungsgeräte aus, Batterien und Steckernetzteile nicht angeschlossen).
- Bei elektrischen Messgeräten ist auf die richtige Polung, auf die Einstellung des richtigen Messbereiches und die Verwendung der richtigen Messeingänge zu achten. (Überlastungsgefahr!)
- Unter Spannung stehende Anlagen müssen ständig überwacht werden.
- Spannungsführende Teile dürfen nicht berührt werden. Denken Sie vorher nach, welche Spannungen an welchen Teilen anliegen können!
- Bei Unfällen ist die Spannung sofort abzuschalten (Notausschalter: gelb-rote Tastschalter in jedem Raum). Der Unfall muss unverzüglich gemeldet werden.
3. Verhalten beim Arbeiten mit Chemikalien
- Bei der Arbeit mit Chemikalien ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Verwenden Sie Trichter zum Umfüllen und Fließpapierunterlagen beim Abwiegen von Chemikalien!
- Mit dem Versuchszubehör ausgegebene Arbeitsschutzmittel (z. B. Schutzbrille) müssen getragen werden!
- Bei Unfällen oder beim Verschütten gefährlicher Substanzen (z. B. Quecksilber) muss sofort ein Assistent verständigt werden! Es sind keine eigenständigen Beseitigungsversuche zu unternehmen!
- Alle Chemikalien befinden sich in Gefäßen mit eindeutiger Kennzeichnung des Inhaltes. Dies ist besonders zu beachten, wenn Chemikalien nach der Verwendung in die Aufbewahrungsgefäße zurückgegossen werden müssen.
- Nach Beendigung des Versuches sind alle verwendeten Gefäße (außer Vorratsgefäßen) sorgfältig auszuspülen.
4. Verhalten beim Arbeiten mit radioaktiven Präparaten
- Die radioaktive Präparate sind für Schülerversuche bauartzugelassen. Die Strahlenbelastung während eines Versuches ist deutlich geringer als bei einer Röntgenaufnahme.
- Vermeiden Sie trotzdem jede unnötige Bestrahlung. Abstand ist der beste Strahlenschutz! Halten Sie radioaktive Präparate nicht unnötig in der Hand. Halten Sie während der Messung einen Abstand von 0.5 m zum Präparat ein.
5. Verhalten zum Brandschutz
- Offenes Feuer ist bei keinem Versuch erforderlich und deshalb nicht erlaubt.
- Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Ethanol)!
- Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort alles anwesenden mitzuteilen und einem Assistenten zu melden. Es sind nach Möglichkeit Löschmaßnahmen einzuleiten.
- Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher sowie über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren.